zu A) Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme,
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
vorgebrachten Anregungen, gemäß der nachstehenden Beschlußvorschläge wie folgt: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Hinweis
bezüglich aräologischer Befunde in den Bebauungsplan zu übernehmen. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme bezüglich
der Entwässerungskonzeption zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimig, den
Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Auf die Festsetzung des
Wegerechtes wird verzichtet. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das
Bauleitplanverfahren auf Grundlage des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes
einschließlich Begründung, Umweltbericht und landschaftspflegerischem
Begleitplanes weiterzuführen. Die Anregungen bezüglich Entwässerung, Inhalte
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes und Umweltbericht werden
entsprechend berücksichtigt. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das
Bauleitplanverfahren in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Das
wasserrechtliche Verfahren wird gesondert im Anschluss an das
Bauleitplanverfahren durchgeführt. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1
Enthaltung (Grüne), den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung fortzuführen.
Auf die Festsetzung der konkreten Stellplatzzahl wird verzichtet. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme betreffend
des Artenschutzes zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1
Enthaltung (Grüne), den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung (Immissionsschutz)
fortzuführen. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das
Bauleitplanverfahren auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen
fortzuführen. Erforderliche Regelungen zum Umgang mit Dünger und
Pflanzenschutzmittel sind als Auflage der Wasserbehörde im Rahmen der
Baugenehmigung aufzunehmen. Das wasserrechtliche Verfahren erfolgt im Anschluss an
das Bauleitplanverfahren. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1
Enthaltung (Grüne), die Bedenken von Herrn Rainer Schmidt zurückzuweisen und
die FNP-Änderung und den Bebauungsplan in der vorliegenden Form fortzuführen. zu B) Der Rat beschließt einstimmig die Weiterführung des
Verfahrens für den Bebauungsplan in einem normalen Verfahren nach §§ 2 und 8
BauGB. zu C) Der Rat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der entsprechenden Erläuterung und des Bebauungsplanes DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen" einschließlich der dazu gehörenden Begründung gem. § 3(2) BauGB. |
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