Auszug - 22. Änderung des FNP in Wickhausen und Vorhabenbezogener Bebauungsplan DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen" A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB B) Änderung der Form des Verfahrens für den Bebauungsplan C) Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0352/2005 22. Änderung des FNP in Wickhausen und Vorhabenbezogener Bebauungsplan DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen"
A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
B) Änderung der Form des Verfahrens für den Bebauungsplan
C) Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Wolfgang Schindler
2. Frau Hero / Büro MWM
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussvorschlag:

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, gemäß der nachstehenden Beschlußvorschläge wie folgt:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Hinweis bezüglich aräologischer Befunde in den Bebauungsplan zu übernehmen.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme bezüglich der Entwässerungskonzeption zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimig, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Auf die Festsetzung des Wegerechtes wird verzichtet.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Bauleitplanverfahren auf Grundlage des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes einschließlich Begründung, Umweltbericht und landschaftspflegerischem Begleitplanes weiterzuführen. Die Anregungen bezüglich Entwässerung, Inhalte des Landschaftspflegerischen Begleitplanes und Umweltbericht werden entsprechend berücksichtigt.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Bauleitplanverfahren in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Das wasserrechtliche Verfahren wird gesondert im Anschluss an das Bauleitplanverfahren durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (Grüne), den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Auf die Festsetzung der konkreten Stellplatzzahl wird verzichtet.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme betreffend des Artenschutzes zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (Grüne), den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung (Immissionsschutz) fortzuführen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen fortzuführen.

Erforderliche Regelungen zum Umgang mit Dünger und Pflanzenschutzmittel sind als Auflage der Wasserbehörde im Rahmen der Baugenehmigung aufzunehmen.

Das wasserrechtliche Verfahren erfolgt im Anschluss an das Bauleitplanverfahren.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (Grüne), die Bedenken von Herrn Rainer Schmidt zurückzuweisen und die FNP-Änderung und den Bebauungsplan in der vorliegenden Form fortzuführen.

 

zu B)

Der Rat beschließt einstimmig die Weiterführung des Verfahrens für den Bebauungsplan in einem normalen Verfahren nach §§ 2 und 8 BauGB.

 

zu C)

Der Rat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der entsprechenden Erläuterung und des Bebauungsplanes DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen" einschließlich der dazu gehörenden Begründung gem. § 3(2) BauGB.