Dezernent Graef macht darauf aufmerksam, dass unter Punkt 1 eine Korrektur vorgenommen werden muss. Es muss lauten: „1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8
BauGB in vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.“ 1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. 2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 (2) BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
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