Auszug - Bebauungsplan Nr. 48 "Ostringhausen" Einleitung der 1. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0358/2005 Bebauungsplan Nr. 48 "Ostringhausen"
Einleitung der 1. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

Dezernent Graef macht darauf aufmerksam, dass unter Punkt 1 eine Korrektur vorgenommen werden muss. Es muss lauten:

„1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB in vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.“

 

1.         Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

2.         Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 (2) BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.