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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die 20. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995 in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung. Ein Exemplar dieser Satzung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen.
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