Auszug - Beschaffung eines LKW mit Ladekran Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 25 KomHVO in Verbindung mit der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 01.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0010/2021 Beschaffung eines LKW mit Ladekran
Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 25 KomHVO in Verbindung mit der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Drescher/Herr Scholl
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Ersatzbeschaffung eines LKWs mit Ladekran um 83.981 € auf 225.981 € gem. § 25 KomHVO zur Kenntnis und beschließt einstimmig gem. § 2 Buchstabe i) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 23.11.2020 den Auftrag zur Ersatzbeschaffung über 225.981 € zu vergeben.