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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Ersatzbeschaffung eines LKWs mit Ladekran um 83.981 € auf 225.981 € gem. § 25 KomHVO zur Kenntnis und beschließt einstimmig gem. § 2 Buchstabe i) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 23.11.2020 den Auftrag zur Ersatzbeschaffung über 225.981 € zu vergeben.
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