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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) einstimmig, gem. § 2 II der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen, den Termin für die Seniorenbeiratswahl 2021 auf den
festzulegen.
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