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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gem. § 2 II der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen, den Termin für die Seniorenbeiratswahl 2021 auf den
festzulegen. Sachverhalt:
Nach § 3 II der Wahlordnung sind für den Seniorenbeirat alle Einwohnner(innen) wahlberechtigt, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Der Wahltermin wird nach § 2 II der Wahlordnung für den Seniorenbeirat durch den Rat der Stadt festgelegt.
Die 5-jährige Wahlzeit endet mit Ablauf des 25.07.2021.
Der Terminplan für die Neuwahl ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Danach ergibt sich als Wahltermin der 01.06.2021.
Nach Ablauf der Wahlzeit bleibt der derzeitige Seniorenbeirat solange im Amt bis der neue Seniorenbeirat zusammentrifft. (§ 2 I S.2 Wahlordnung). Anlage/n:
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