Vorlage - 0232/2020  

 
 
Betreff: Festlegung eines Wahltermins für die Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
01.02.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Terminplan für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wermelskirchen am 01.06.2021 PDF-Dokument

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gem. § 2 II der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen, den Termin für die Seniorenbeiratswahl 2021 auf den

 

01.06.2021

 

festzulegen.
 

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Sachverhalt:

 

Nach § 3 II der Wahlordnung sind für den Seniorenbeirat alle Einwohnner(innen) wahlberechtigt, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben.

 

Der Wahltermin wird nach § 2 II der Wahlordnung für den Seniorenbeirat durch den Rat der Stadt festgelegt.

 

Die 5-jährige Wahlzeit endet mit Ablauf des 25.07.2021.

 

Der Terminplan für die Neuwahl ist dieser Beschlussvorlage als Anlage  beigefügt.

Danach ergibt sich als Wahltermin der 01.06.2021.

 

Nach Ablauf der Wahlzeit bleibt der derzeitige Seniorenbeirat solange im Amt bis der neue Seniorenbeirat zusammentrifft. (§ 2 I S.2 Wahlordnung).
 

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Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Terminplan für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wermelskirchen am 01.06.2021 (13 KB) PDF-Dokument (53 KB)    
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: