Auszug - Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung "Hüpptal" Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK)   

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 01.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0004/2021-1 Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung "Hüpptal"

Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK)

   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, FlorianBezüglich:
0004/2021
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite):

 

A: die Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung „Hüpptal“ entsprechend der vorgelegten Aufgabenbeschreibung in der durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr geänderten Fassung durchzuführen,

 

B: die in der Aufgabenbeschreibung genannten Landschaftsarchitekturbüros „Club 94, Köln“, „GREENBOX, Köln“ und „urbanegestalt, Köln“ für die Teilnahme an der Mehrfachbeauftragung mit jeweils 30.000 € brutto zu beauftragen,

 

C: das Auswahlgremium entsprechend dem Vorschlag in der vorgelegten Aufgabenstellung zu besetzen. Die Vertreter der Fraktionen sind von diesen zu benennen.