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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite):
A: die Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung „Hüpptal“ entsprechend der vorgelegten Aufgabenbeschreibung in der durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr geänderten Fassung durchzuführen,
B: die in der Aufgabenbeschreibung genannten Landschaftsarchitekturbüros „Club 94, Köln“, „GREENBOX, Köln“ und „urbanegestalt, Köln“ für die Teilnahme an der Mehrfachbeauftragung mit jeweils 30.000 € brutto zu beauftragen,
C: das Auswahlgremium entsprechend dem Vorschlag in der vorgelegten Aufgabenstellung zu besetzen. Die Vertreter der Fraktionen sind von diesen zu benennen.
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