Auszug - Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2021/2022 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0003/2021 Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2021/2022 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung dargestellten Art und Weise

 

-          r die bestehenden Kindertageseinrichtungen sowie für die sich in Umsetzung befindlichen, beschlossenen Maßnahmen (Anlagen 1+2) unter Beachtung der korrigierten Meldung für die Kindertageseinrichtung „Biberbau“ (in der Sitzung zum Beschluss vorgestellt - als Anlage TOP 13 beigefügt)

 

r das Kindergartenjahr 2021/2022 festzulegen und die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2021 zu beantragen

 

Der Beschluss wird einstimmig und ohne Enthaltung gefasst..

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TO 13 (117 KB)