Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2021 - Abgabe einer Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kindertageseinrichtung Telegrafenstraße 50 in 42929 Wermelskirchen  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0034/2021 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2021 - Abgabe einer Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kindertageseinrichtung Telegrafenstraße 50 in 42929 Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
 
Beschluss


Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen leitet die vom Land bereits eingegangene erste Rate in Höhe von 184.275,00 , abzüglich eines bereits geleisteten Vorschusses in Höhe von 30.000,00 aus November 2020, entsprechend der Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbandes an die Stadt Wermelskirchen und nachfolgend der Stadt Wermelskirchen an den Träger Stöppken e.V. weiter.

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen gibt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Die Sicherungserklärung umfasst einen Betrag in Höhe von 668.250,00 €r die Kindertageseinrichtung in der Telegrafenstraße 50 (Träger: Elterninitiative Stöppken e.V.) voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2031 (10 Jahre ab Auszahlung der letzten Rate).

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen fordert vor der Sicherungserklärung anhängige Erklärung seitens des Eigentümers des Grundstückes (Witte Real Estate GmbH) zugunsten der Stadt Wermelskirchen ein.

 

Der Beschluss wird einstimmig und ohne Enthaltung gefasst.