Beschluss:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
- Die Stadt Wermelskirchen leitet die vom Land bereits eingegangene erste Rate in Höhe von 184.275,00 €, abzüglich eines bereits geleisteten Vorschusses in Höhe von 30.000,00€ aus November 2020, entsprechend der Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbandes an die Stadt Wermelskirchen und nachfolgend der Stadt Wermelskirchen an den Träger Stöppken e.V. weiter.
- Die Stadt Wermelskirchen gibt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen ab.
Die Sicherungserklärung umfasst einen Betrag in Höhe von 668.250,00 € für die Kindertageseinrichtung in der Telegrafenstraße 50 (Träger: Elterninitiative Stöppken e.V.) voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2031 (10 Jahre ab Auszahlung der letzten Rate).
- Die Stadt Wermelskirchen fordert vor der Sicherungserklärung anhängige Erklärung seitens des Eigentümers des Grundstückes (Witte Real Estate GmbH) zugunsten der Stadt Wermelskirchen ein.
Der Beschluss wird einstimmig und ohne Enthaltung gefasst.