Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020 - Rückwirkende Festlegung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen für das laufende Kitajahr 2020/2021  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0035/2021 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020 - Rückwirkende Festlegung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen für das laufende Kitajahr 2020/2021
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
 
Beschluss


Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Für die Kindertagespflege wird nachfolgende Belegung für das Kindergartenjahr 2020/2021 festgelegt und die notwendigen Nummern 1-9 des § 24 KiBiz NRW (Auflistung s. Sachverhalt) bestätigt.

 

Die Zuschüsse des Landes NRW wurden mit folgenden Zahlen fristgemäß per 15.03.2020 beantragt. 

 

Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung = 120

Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung = 47

 

Der Beschluss wird einstimmig, ohne Enthaltung gefasst.