Auszug - Förderrichtlinie für das Förderprogramm "Dach- und Fassadenbegrünung in Wermelskirchen"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0054/2021 Förderrichtlinie für das Förderprogramm "Dach- und Fassadenbegrünung in Wermelskirchen"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Engstfeld, Lisa
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Förderrichtlinie für das Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung in Wermelskirchen“ vorbehaltlich einer Bewilligung der Zuwendung durch das Land NRW.

 

Ein entsprechender Antrag für eine Zuwendung über 30.000,00 € wird durch die Verwaltung erarbeitet und eingereicht.