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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)“ den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt 2021 mit Haushaltsplan (inklusive Erläuterungen) und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis und verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ausführungen der Bürgermeisterin und des Stadtkämmerers sind der Niederschrift als Anlage beizufügen.
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