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Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt, die Teilbudgets
- 50.01 Unterstützung von Senioren, Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung - 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - 50.06 Sonstige soziale Leistungen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Die noch offenen Fragen zu den Teilbudgets werden wie folgt beantwortet: 50.01 Bei der Erstellung des Stellenplans ist eine Mitarbeiterin mit 1,0 statt 0,1 Stellen berücksichtigt worden.
50.03 Hier ist eine Mitarbeiterin aufgrund einer Befristung nicht berücksichtigt worden, trotz vorhandener Stelle.
50.06 Unter den Vollzeitäquivalenten werden in den Teilbudgets die Summen aus dem Stellenplan übernommen. Bei den Angaben für 2020 handelt es sich um die Daten des Entwurfs des Stellenplans des Doppelhaushaltes 2019/2020. Im Rahmen der Beratung des Stellenplans sind Änderungen zum Entwurf erfolgt, ebenso gab es einen Nachtrag zum Stellenplan. Eine Änderung der nachrichtlichen Angabe der Vollzeitäquivalente ist aber nicht beschlossen worden, so dass im Doppelhaushalt 2019/2020 diese Angaben nicht geändert wurden. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2021 werden die Ansätze 2020 als Ansätze des Vorjahres automatisch übernommen und sind auch korrekterweise nicht veränderbar.
In der Beschlussfassung über den Stellenplan 2019/2020 am 25.03.2019 sind im Amt für Soziales und Inklusion drei unbefristete Stellen des Entwurfes nicht genehmigt und in den Stellenplan übernommen worden. Der korrigierte Wert im Teilbudget 50.06 lautet somit für 2020 7,74 im Vergleich zu 7,61 in 2021.
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