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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeinde-ordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den Bericht über die Finanzielle Lage zum 31.03.2021 zur Kenntnis. |
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