![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beschließt einstimmig unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) das von der Verwaltung aufgestellte Straßen- und Wegekonzept gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
Die SPD Fraktion bittet um Ergänzung um folgenden Satz: Die Fachverwaltung stellt bei der Planung und Durchführung von Straßenmaßnahmen sicher, dass alle für den Glasfaserausbau in Wermelskirchen tätigen Firmen rechtzeitig in die Planung einbe-zogen werden, um unnötige Baumaßnahmen / Kosten zu vermeiden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |