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Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung vom 20.04.2021 – Kulturfabrik Wermelskirchen.
Mit dieser Dringlichkeitsentscheidung beantragt die Stadt Wermelskirchen im Rahmen der Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes (Kultursommer 2021) Fördermittel in Höhe von 129.520 € für die Durchführung der „Kulturfabrik Wermelskirchen“. Mit „Kultursommer 2021“ will die Kulturstiftung des Bundes in diesem Jahr kreisfreie Städte und Landkreise unterstützen, beim Neustart der Kultur flexibel und spezifisch auf die aktuelle Pandemie-Dynamiken zu reagieren.
Die Stadt stellt zusätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 32.380 € für das Haushaltsjahr 2021 bereit, der sich durch erwartete Sponsoring Erträge aller Voraussicht nach auf 25.000 € verringern wird.
Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Erträge im Zusammenhang mit dem NKF-Covid 19-Isolierungsgesetz.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Martin Fleschenberg (CDU) wird eine Auflistung der einzelnen Kalkulationsposten nachgereicht. |
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