Auszug - Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 05.01.2016  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0112/2021 Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 05.01.2016
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia   
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), die Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 05.01.2016.