Auszug - Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 794 im Bereich Friedhofstraße  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0069/2021 Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW)
Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 794 im Bereich Friedhofstraße
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Rützler, Karsten
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) das Flurstück 794, Flur 25, Gemarkung Dorfhonnschaft endgültig einzuziehen.

 

Eine öffentliche Verkehrsbedeutung besteht nicht mehr.

Die Absicht der Einziehung ist drei Monate ortsüblich bekannt gemacht worden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung der des Flurstücks 794 im Bereich der Friedhofstraße mit Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 7 StrWG NW öffentlich bekannt zu machen.