a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden / Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen wie in Anlage 9 dargestellt zu behandeln (Abwägung).
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 20.03.2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.
c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Abgren- zung des zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Innenstadt“ wie in Anlage 11 dar- gestellt, zu beschließen.
d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Abgren- zung des zentralen Versorgungsbereichs „Perspektivisches Nahversorgungszentrum Da- bringhausen“ wie in Anlage 12 dargestellt, zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
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