Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 04.06.
Der damit verbundene Nachtrag zur Entgelteordnung für das Quellenbad vom 01.08.2016 wird dem Orignal der Niederschrift beigefügt. |
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