Auszug - 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts c) Beschluss der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "Hauptzentrum Innenstadt" d) Beschluss der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0068/2021 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
c) Beschluss der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "Hauptzentrum Innenstadt"
d) Beschluss der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


a) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden / Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen wie in Anlage 9 dargestellt zu behandeln (Abwägung).

 

b) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 20.03.2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 

c) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow),  die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Innenstadt“ wie in Anlage 11 dargestellt.

 

    d)  Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die Abgrenzung                         des zentralen Versorgungsbereichs „Perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen“ wie in Anlage 12 dargestellt.