a) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden / Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen wie in Anlage 9 dargestellt zu behandeln (Abwägung).
b) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 20.03.2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
c) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Innenstadt“ wie in Anlage 11 dargestellt.
d) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen“ wie in Anlage 12 dargestellt. |
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