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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig: - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 3) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Straßen L 294, L 409, L 101, K 18 Dabringhausen/Hilgen und K 14 Sonne/Dhünn werden in der Runde 4 des Lärmaktionsplans mit betrachtet.
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