Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarschule I“ (BASS 12-63 Nr.2)
für den Februar 2021 zu 100 % und für die Monate März, April, Mai zu 50% auszusetzen.
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