Auszug - (Teil-) Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege, Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum Februar bis Juni 2021  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0142/2021 (Teil-) Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege, Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum Februar bis Juni 2021
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-          Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

-          Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

-          Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarschule I“ (BASS 12-63 Nr.2)

 

r den Februar 2021 zu 100 % und für die Monate März, April, Mai zu 50% auszusetzen.