Auszug - Zielsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes für die Wahlperiode 2020 - 2025  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0080/2021 Zielsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes für die Wahlperiode 2020 - 2025
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


Bedingt durch den pandemiebedingten Ausfall des vorherigen Jugendhilfeausschusses (25.02.2021) werden die Ziele gemäß der Empfehlung des Landesjugendamtes von der Steuerungsgruppe angestrebt und geplant. Das festgelegte Oberziel ist die Vernetzung. Hierunter fallen u.a. als Schwerpunkte: mehr Angebote für die Altersgruppe der 17 21-jährigen und Inklusion durch trägerübergreifende Projekte.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig für die Wahlperiode 2020 2025

 

-          die Zielsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes

 

und beauftragt die Verwaltung den Kinder- und Jugendförderplan unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu erstellen.