Auszug - Abschluß von Satzungsverfahren als Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) nach § 34 (4) 1 BauGB für die Ortslagen Preyersmühle, Lüffringhausen, Hoffnung, Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen  

 
 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0366/2005 Abschluß von Satzungsverfahren als Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) nach § 34 (4) 1 BauGB für die Ortslagen Preyersmühle, Lüffringhausen, Hoffnung, Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Innenbereichssatzungen für die Ortslagen Preyersmühle, Lüffringhausen, Hoffnung, Lüdorf, Ostr

Stadtverordnete Paulig beantragt, über die Ortslage Lüffringhausen eine Einzelabstimmung durchzuführen. Die Abstimmung für die übrigen Ortslagen kann im Block erfolgen.  

 

Dem Antrag wird entsprochen und der Bürgermeister lässt zu diesem Tagesordnungspunkt  zwei Abstimmungen durchführen.

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 3 Enthaltungen (Grüne) und 1 Gegenstimme (Grüne) die Innenbereichssatzung für die Ortslage Lüffringhausen als Klarstellungssatzung nach § 34 (4) 1 BauGB.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Innenbereichssatzungen für die Ortslagen Preyersmühle, Hoffnung, Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen als Klarstellungssatzungen nach § 34 (4) 1 BauGB gemäß den in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage für die jeweiligen Ortslagen beigefügten Abgrenzungspläne und Satzungstexte.