![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Durch eine Tischvorlage sind die Stadtverordneten gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.04.2005 über eine Änderung des Beschlussvorschlages (zu 3.), der Sachdarstellung sowie des zugehörigen Pflichtenheftes informiert worden. Der Text der nachstehenden Beschlussfassung wurde entsprechend angepasst. Stadtverordneter Seeger hält es für eine Frage des guten Stils, dass die bisherigen Investoren bezüglich des Bau- und Nutzungskonzeptes auch in Kenntnis gesetzt werden. Bürgermeister Weik sagt zu, dass alle interessierten Investoren, auch die aus der Vergangenheit, angeschrieben und zur Beteiligung aufgefordert werden. Auf Vorschlag von Bürgermeister Weik verständigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass keine Einzelabstimmungen zu den nachstehenden Unterpunkten durchgeführt werden. Es erfolgt eine Abstimmung zu den Punkten 1 bis 3 und die Beschlussfassung ist einstimmig. Zu 1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Vorschläge der Verwaltung zu Änderungen der städtebaulichen Festsetzungen gemäß der im Sachverhalt der Sitzungsvorlage dargestellten nachstehenden Beschlussvorschläge. Zu 2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Loches Platz“ nach § 3 (2) BauGB in der in der Sitzung beschlossenen Planfassung einschließlich der dazu gehörenden Begründung. Zu 3. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig das Pflichtenheft zum Projekt Loches-Platz in der vorliegenden Fassung. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig, die am Projekt interessierten Investoren aufzufordern, ein entsprechendes Bau- und Nutzungskonzept für den Loches-Platz auf der Basis des B-Planes, in Verbindung mit dem Pflichtenheft, zu erarbeiten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |