Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Balkantrasse" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0214/2021 Herstellung der Erschließungsanlage "Balkantrasse"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Rützler, Karsten
 
Beschluss


Herr Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch weist darauf hin, dass es § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NW lauten muss.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Widmung in der geänderten Form der nachstehend aufgeführten Flurstücke der Balkantrasse zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Balkantrasse,

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 23,

Teilflächen der Flurstücke 844, 904, 948, 952, 955, 957, 959 sowie das Flurstück 961

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 24,

Flurstück 324, sowie Teilflächen der Flurstücke 325, 742 und 768

 

Die zu widmende Verkehrsfläche ist dem beigefügten Plan zu entnehmen und wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft. Der Gemeingebrauch an den
Teil-/Flächen der Flurstücke 844, 904, 948, 952 und 961 der Flur 23, Gemarkung Dorfhonnschaft und der Teil-/Flächen der Flurstücke 324, 325, 742 und 768 der Flur 24, Gemarkung Dorfhonnschaft wird auf die Verkehrsart „Fuß- und Radweg“ beschränkt.

 

Die Flurstücke 955, 957 und 959 der Flur 23, Gemarkung Dorfhonnschaft werden teilweise auf den Benutzungszweck „Öffentlicher Parkplatz“ beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.