Auszug - Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Hinblick auf den Kinder- und Jugendförderplan für die Wahlperiode 2020 - 2025  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0157/2021 Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Hinblick auf den Kinder- und Jugendförderplan für die Wahlperiode 2020 - 2025
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022. Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen. Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.