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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022. Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen. Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023. |
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