Auszug - Erstattung von Elternbeiträgen für die Zeit der Schließung einer Gruppe der Kindertageseinrichtung Jahnstraße  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0222/2021 Erstattung von Elternbeiträgen für die Zeit der Schließung einer Gruppe der Kindertageseinrichtung Jahnstraße
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die vorübergehenden Gruppenschließung in der städtischen Kita Jahnstraße ab dem 01.10.2021. Auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz wird verzichtet, wenn an den regulären Öffnungstagen in dem jeweiligen Monat eine Betreuung überwiegend außerhalb der Einrichtung stattgefunden hat.

Die Erstattung des Elternbeitrags erfolgt im Nachgang für den vorangegangenen Monat. Die Möglichkeit der Erstattung endet zum 01. des Folgemonates nach Wiedereröffnung der geschlossenen Gruppe.