![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die vorübergehenden Gruppenschließung in der städtischen Kita Jahnstraße ab dem 01.10.2021. Auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz wird verzichtet, wenn an den regulären Öffnungstagen in dem jeweiligen Monat eine Betreuung überwiegend außerhalb der Einrichtung stattgefunden hat. Die Erstattung des Elternbeitrags erfolgt im Nachgang für den vorangegangenen Monat. Die Möglichkeit der Erstattung endet zum 01. des Folgemonates nach Wiedereröffnung der geschlossenen Gruppe. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |