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Der Jugendhilfeausschuss beschließt einmütig mit 2 Enthaltungen (1 Lebenshilfe – Herr Graef, 1 ev. freik. Sozialwerk – Herr Frowein), dass das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Teil der Präventions- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchen angesehen wird. Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII. Dafür werden ab 2022 im Haushalt jährlich insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 4.000 € zur Verfügung gestellt.
Dieses spezielle Beratungsangebot wird sich nach Abschluss der Vereinbarungen und Aufnahme der Tätigkeit im Ausschuss präsentieren. |
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