Auszug - Kinderschutz Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0246/2021 Kinderschutz
Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
 
Beschluss


Der Jugendhilfeausschuss beschließt einmütig mit 2 Enthaltungen (1 Lebenshilfe Herr Graef, 1 ev. freik. Sozialwerk Herr Frowein), dass das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Teil der Präventions- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchen angesehen wird. Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII. Dafür werden ab 2022 im Haushalt jährlich insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 4.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Dieses spezielle Beratungsangebot wird sich nach Abschluss der Vereinbarungen und Aufnahme der Tätigkeit im Ausschuss präsentieren.