Auszug - Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0266/2021 Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
 
Beschluss


Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig zu beschließen.


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt  zum 01.01.2022:

 

 a) die Gebühren

 

   Schmutzwasser    3,62 €

 

   Niederschlagswasser   1,58 €

 

   Durchleitungsgebühr   2,52 €

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 67.000 € zu entnehmen

 

 

c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.