Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig zu beschließen.
a) die Gebühren
Schmutzwasser 3,62 €
Niederschlagswasser 1,58 €
Durchleitungsgebühr 2,52 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 67.000 € zu entnehmen
c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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