Auszug - Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:01 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0271/2021 Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt Rettungs­dienst“r das Jahr 2022 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2022 wie folgt:

Krankentransportwagen (KTW) je Transport  355,00 € (bisher 238,00 €)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz  539,00 € (bisher 426,00 €)
Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz   411,00 € (bisher 330,00 €)
Notarzt je Einsatz      299,68 € (bisher 209,52 €)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)     1,50 € (unverändert)
 

b)      die 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
 

Ein Exemplar der 20. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.