Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2022 wie folgt: b) die 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 20. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||