Im Rahmen der Antragstellung der Wiederaufbauhilfe NRW für Kommunen gem. der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dem der Rat der Stadt für die beim Starkregenereignis im Juli 2021 beschädigten Brückenbauwerke und Straßen den in der Anlage beigefügten Wiederaufbauplan zu beschließen. |
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