Auszug - Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 4. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0267/2021 Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 4. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Kulartz, Rüdiger
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" r das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2022:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     11,31 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     56,52 € je abgefahrenem m³kalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 8.000 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 188 € einzustellen.

 

c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.