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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2022:
a) die Gebühren
Abflusslose Gruben 11,31 € je m³ Schmutzwasser
Kleinkläranlagen 56,52 € je abgefahrenem m³ Fäkalien
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 8.000 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 188 € einzustellen.
c) die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beigefügt. |
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