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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den ergänzenden Hinweis von Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch zur geänderten 8. Nachtragssatzung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2022 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,34 € (2021: 2,34 €/ unverändert) davon Restabfall 2,23 € (2021: 2,18 €/ + 0,05 €) Papierabfall 0,11 € (2021: 0,16 €/ - 0,05 €)
b) Bioabfall 1,07 € (2021: 1,07 €/ unverändert)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,23 € (2021: 2,18 €/ + 0,05 €)
Ein Exemplar der 8. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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