Auszug - Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0274/2021 Gebührenkalkulation 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den ergänzenden Hinweis von Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch zur geänderten 8. Nachtragssatzung zum Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung“r das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2022 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,34   (2021: 2,34 €/ unverändert)

    davon 

Restabfall      2,23   (2021: 2,18 €/ + 0,05)

Papierabfall      0,11   (2021: 0,16 €/  - 0,05)

 

b) Bioabfall       1,07   (2021: 1,07 €/ unverändert)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,23   (2021: 2,18 €/ + 0,05)

 

Ein Exemplar der 8. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates als Anlage beizufügen.