Die Anwohner aus dem Igelweg benennen Herrn Berthold Hellmann als Sprecher. Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dem Sprecher Rederecht einzuräumen. Es wird festgestellt, dass der 4. Absatz im Sachverhalt der Sitzungsvorlage nicht die Meinung der Anlieger wiedergibt und somit ersatzlos gestrichen wird. Zur Klarstellung wird folgendes festgehalten: 1. Der Beschluss des Rates der Stadt Wermelskirchen, pro Standort nicht mehr als 30 bis maximal 35 Personen unterzubringen, wird nach wie vor beachtet. Der derzeitig am Igelweg bestehende Überhang von 9 Personen wird durch Vermittlung in Privatwohnungen so schnell wie möglich abgebaut. 2. Am Standort Igelweg 1-5 werden maximal 10 Aussiedler und in den Häusern 7 und 9 maximal 20 Asylbewerber untergebracht werden, so dass die Personenzahl von 30 nicht überschritten wird. 3. Die Bewohner werden nach wie vor am Wohnort sowie im Rathaus von je einem Betreuer für Asylbewerber und für die Aussiedler unterstützt und begleitet. 4. Der Sicherheitsdienst für die Einhaltung der Hausordnung in den Sommermonaten bezüglich der Nachtstunden in den Übergangsheimen ist ebenfalls in diesem Jahr im Einsatz. Der Vorsitzende erteilt darauf hin Herrn Hellmann das Wort. Herr Hellmann verliest im Namen der Anwohner einen an die Verwaltung gerichteten Brief, der als Anlage dieser Niederschrift beigefügt ist. Nach eingehender Diskussion hierüber bekräftigt die Verwaltung, dass ein Verkauf der GWG eigenen Häuser Igelweg 1-9 zur Zeit nicht beabsichtigt ist. Nur die Häuser Igelweg 11-13 sind schon seit längerem wegen rückläufiger Zuweisungen nicht mehr von der Stadt Wermelskirchen angemietet. Der Vorsitzende schlägt vor, den vorliegenden Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen und zur Abstimmung zu stellen: „Die Verwaltung wird
beauftragt, für die Gebäude Igelweg 7 und 9 die Umnutzung zu betreiben, um
diese dann mit ausländischen Flüchtlingen zu belegen. Die Maßnahme ist erforderlich, um
einen Leerstand der Gebäude sowie unnötige Betriebs- und Mietkosten zu
vermeiden. Die Belegung der Häuser Igelweg 7
und 9 soll eine Maximalbelegung von 20 Personen für diese beiden Gebäude
zusammen nicht überschreiten (im Rahmen der festgesetzten Höchstbelegung von
30 Personen). Weiterhin wird besonderer Wert auf einen ausgewählten,
unauffälligen und im Umgang unproblematischen Personenkreis gelegt. Das mit Holzschwamm befallene
Gebäude der ehemaligen Schule Neuenhaus 2 soll nicht mehr als Unterkunft
genutzt werden. Unter diesen Voraussetzungen und
den von der Verwaltung weiterhin geschilderten Belegungen, Umverlegungen,
geplanten Ausbaumaßnahmen eines bestehenden Objektes und den vorhandenen
Reservekapazitäten sieht der Sozialausschuss derzeit auch angesichts der
Zuweisungsquote im Bereich Aussiedler/ausländische Flüchtlinge seine Beschlüsse
zur Suche mindestens eines weiteren Unterbringungsstandorts mit der Klärung der
Containerstandortfrage Vorm Eickerberg zunächst als erfüllt an. Vorausgesetzt wird stets die konsequente Umsetzung des vom Sozialausschuss beschlossenen Betreuungskonzeptes und der Einsatz eines Sicherheitsdienstes während der Sommermonate“. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen. |
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