Die Verwaltung berichtet über die zahlenmäßige Inanspruchnahme der Vergünstigungen durch Stadtpassinhaber sowie die dadurch entstandenen Mindereinnahmen im Jahr 2004. Der Sozialausschuss empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt, die Vergünstigungen durch den Stadtpass auf die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG zu übertragen und die Richtlinien zur Erteilung eines Stadtpasses im Sinne der Ausführungen beim Sachverhalt dieser Beschlussvorlage zu erlassen. Aufgrund des Einwandes des Stadtverordneten Allendorf, Angebote des Jugendamtes bei den Veranstaltungen seien hierbei nicht erfasst, wird darüber hinaus festgehalten, dass Ergänzungen jederzeit möglich sind. |
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