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a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. DA 16 „Am Höferhofer Feld“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b) Der Rat der Stadt beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit den vorliegenden Unterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
c) Der Rat der Stadt hebt einstimmig seinen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DA 12 „Höferhofer Feld“ vom 02.07.2012 auf. |
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