Auszug - Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2022/2023 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0008/2022 Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2022/2023 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


Frau Barbara Frank erläutert den Sachverhalt gem. Vorlage.

 

Auf Anfrage wird bestätigt, dass das Angebot der Tagespflege im laufenden Kita Jahr auskömmlich war. Insbesondere wurden drei Großtagespflegen eingerichtet, in denen jeweils neun Kinder gleichzeitig betreut werden können. Der Qualifizierungstand der Pflegepersonen ist durch Fortbildungen in Theorie und Praxis deutlich verbessert worden. Die Vorstellung der Arbeit in den Tagespflegestellen ist für eine der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses geplant.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2022/2023 auf

 

 149 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung

 2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung

 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung

 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung

 

 36 Anzahl der Kindertagespflegepersonen

 

sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2022 zu beantragen.