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Frau Monika Müller (CDU) beantragt, die Abstimmung zum Punkt 1. des Beschlussvorschlags in die Bereiche „Neugründung“ und „Standort“ aufzuteilen. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass sich die CDU-Fraktion, sofern auch der Rat der Stadt mehrheitlich einen entsprechenden Beschluss für eine Gesamtschule in Form einer Neugründung fassen sollte, einer konstruktiven Mitarbeit nicht verschließen wird.
Der Ausschuss nimmt nach Erteilung des Rederechts die Beiträge der Elternvertretung, des Schülersprechers und der Schulleitung der Sekundarschule zur Kenntnis.
Nach einer Sitzungsunterbrechung beschließt der Schulausschuss folgende Empfehlung an den Rat der Stadt:
1 a. Der Rat der Stadt beschließt die Umwandlung einer bereits im Schulausschuss
Der Ausschuss stimmt mit 4 JA-Stimmen, 11 NEIN-Stimmen und keinen Enthaltungen gegen diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit mehrheitlich nicht an den Rat der Stadt empfohlen.
1 b. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung einer bereits im Schulausschuss
Der Ausschuss stimmt mit 15 JA-Stimmen, keinen NEIN-Stimmen und keinen Enthaltungen für diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit an den Rat der Stadt empfohlen.
1 c. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung der Gesamtschule am jetzigen Standort der
Der Ausschuss stimmt mit 12 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen und keinen Enthaltungen für diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit mehrheitlich an den Rat der Stadt empfohlen.
2. Der Rat der Stadt beschließt die auflösende Schließung der Sekundarschule
Der Ausschuss stimmt mit 15 JA-Stimmen, keinen NEIN-Stimmen und keinen Enthaltungen für diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit einstimmig an den Rat der Stadt empfohlen.
3. Der Rat der Stadt beschließt, die Gesamtschule auf der Grundlage von § 20 Schulgesetz
Der Ausschuss stimmt mit 13 JA-Stimmen, keinen NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen für diesen Beschluss. Der Beschluss wird somit mehrheitlich an den Rat der Stadt empfohlen.
Daraus ergibt sich, dass der Schulausschuss dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen empfiehlt:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung einer bereits gem. Sitzungsvorlage
2. Der Rat der Stadt beschließt die auflösende Schließung der Sekundarschule
3. Der Rat der Stadt beschließt, die Gesamtschule auf der Grundlage von § 20 Schulgesetz |
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