Der Sozialausschuss empfiehlt einstimmig, dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt, die Änderung der Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.01.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 04.09.2000 wie folgt zu beschließen: § 5 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: Die Einladung erfolgt jeweils durch den/die Vorsitzende/n, der sie auch verfasst. § 6 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: „Der/die Schriftführer/in wird zu Beginn jeder Sitzung vom Seniorenbeirat aus seiner Mitte bestimmt.“ § 7 erhält folgende neue Fassung: „Anfallende Verwaltungsarbeiten für den Seniorenbeirat werden mit Ausnahme der Schriftführertätigkeit (siehe § 6 Satz 2) vom Bürgermeister - Sozialamt - der Stadt Wermelskirchen übernommen.“ |
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