Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhausen" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0079/2022 Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhausen"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Rützler, Karsten
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und

Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert am 17.12.2021, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „ffringhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhausen,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 3, Flurstücke 238, 244, 246, 249,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstück 854, sowie eine Teilfläche des Flurstücks 902, der Flur 7, Gemarkung Oberhonnschaft.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden

Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine

Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.