Auszug - Empfehlungen des Landesjugendamtes zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII und zur Qualität im Kinderschutz durch Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII   

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0087/2022 Empfehlungen des Landesjugendamtes zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII und zur Qualität im Kinderschutz durch Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII

     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
 
Beschluss


Frau Christine Daun stellt den Sachverhalt anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Darüber hinaus beantwortet Frau Daun auf Nachfrage, dass auch Kindeswohlgefährdungen jenseits der grundlegenden Versorgung mit Nahrung und sauberer Kleidung erfasst werden. So werde im Überprüfungsprozess zum Beispiel auch die Interaktion zwischen Eltern und Kind beobachtet. Es wird sich Zeit genommen für die Beobachtung und verschiedene Punkte werden betrachtet. Jeder Fall ist anders und muss somit auch individuell begutachtet werden. Die standardisierten Bögen zur Bearbeitung einer Kindeswohlgefährdung beinhalten verschiedene Dimensionen möglicher Gefährdungen und ermöglichen so die ganzheitliche Betrachtung zu dokumentieren.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Empfehlungen des Landesjugendamtes zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII und zur Qualität im Kinderschutz durch Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII als Grundlage für die Wahrnehmung des Schutzauftrags und zur Orientierung für die Arbeit des Jugendamtes Wermelskirchen zu nutzen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 Handlungsempfehlungen der LJÄ (152 KB) PDF-Dokument (139 KB)