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Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der Planzeichnung (Anlage 1) und Anlage 17 zu ersehen.
b) Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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