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Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der Planzeichnung (Anlage 1) und Anlage 17 zu ersehen.
b) Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt:
zu a) Die Erweiterung des Geltungsbereichs umfasst nun auch die B51 und ergibt sich daraus, dass ein Baum auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit einer Pflanzbindung gesichert werden soll. Alter und neuer Geltungsbereich sind in Anlage 17 dargestellt.
zu b)
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.05.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss, s. Vorlage 0085/2018). Ziel der städtebaulichen Planung ist die Schaffung von Planrecht für eine Mischnutzung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung vom 16.09.2019 bis zum 18.10.2019. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden von zwei Bürgern Stellungnahmen abgegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch E-Mail vom 13.09.2019. Das Abgeben einer Stellungnahme war bis zum 18.10.2019 möglich. Insgesamt haben zehn Behörden/TÖBs Stellungnahmen abgegeben, davon vier ohne Bedenken, Hinweise oder Anregungen. Im Rahmen der parallel erfolgten internen Ämterbeteiligung wurden drei Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen sind dieser Vorlage als Anlagen 14-16 beigefügt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise konnten bei der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sowie der erforderlichen Gutachten weitgehend berücksichtigt werden. Die Verwaltung nimmt in Anlage 13 Stellung zu den einzelnen Anregungen, Bedenken und Hinweisen und erläutert, wie diese Eingang in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gefunden haben. Einer abschließenden Abwägung werden diese Stellungnahmen erst zusammen mit denjenigen, die noch im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der parallelen TÖB-Beteiligung vorgebracht werden, zugeführt.
Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie alle erforderlichen Gutachten und Fachbeiträge liegen vor. Auf dieser Grundlage kann nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Anlage/n: * Anlage nur digital ** Anlage gedruckt, in schwarz-weiß ***Anlage gedruckt, verkleinert auf DIN A4, in schwarz/weiß
Anlage 1: Planzeichnung*** Anlage 2: Textliche Festsetzungen Anlage 3: Begründung** Anlage 4: Umweltbericht** Anlage 5: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag* Anlage 6: Artenschutzprüfung* Anlage 7: Bodengutachten* Anlage 8: ergänzende hydrogeologische Untersuchung* Anlage 9: Entwässerungsbericht* Anlage 10: Verkehrliche Stellungnahme* Anlage 11: Schalltechnisches Gutachten* Anlage 12: Abschlussbericht Kampfmittelbeseitigungsdienst* Anlage 13: Stellungnahme Verwaltung zu eingegangenen Hinweisen, Bedenken und Anregungen Anlage 14: Stellungnahmen TÖB-Beteiligung** Anlage 15: Stellungnahmen Bürgerbeteiligung Anlage 16: Stellungnahmen interne Beteiligung Anlage 17: Geltungsbereich
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