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a) Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Johnenheide“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). b) Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Johnenheide“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
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