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Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Johnenheide“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). b) Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Johnenheide“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Sachverhalt:
Anlass und Ziel der Planung Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt im Bereich „Johnenheide“ im Ortsteil Neuenhaus die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets zu schaffen.
Im Ortsteil Neuenhaus stehen kaum noch Flächen für eine Wohnbauentwicklung zur Verfügung. Bauliche Entwicklungen sind nur noch im Bereich der wenigen noch vorhandenen Baulücken möglich. Durch die Flächennutzungsplanänderung und die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) im Bereich Johnenheide können etwa 1,29 ha derzeit als Baumschule genutzte Fläche einer Wohnentwicklung zugeführt werden. Erste städtebauliche Vorüberlegungen gehen von etwa 40 neuen Wohneinheiten in Form von Doppel- und Reihenhäusern aus. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann der Anlage 1, der geplante Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung der Anlage 2 entnommen werden.
Baulandmanagement Die Entwicklung dieser Fläche hat im Rahmen des städtischen Baulandmanagements eine hohe Priorität. Gemäß Ratsbeschluss vom 04.10.2021 gehört die Fläche zu den mit Priorität B zu entwickelnden Flächen (s. Vorlage 0176/2021).
Scoping Im Rahmen eines Scoping-Termins beim Rheinisch-Bergischen Kreis im Jahr 2020 wurde die Entwicklung der Fläche aus Sicht des RBK als grundsätzlich denkbar bewertet.
Regionalplan und Schutzgebietsausweisungen Der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt die Fläche sowie die angrenzenden bebauten Flächen als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ dar, teilweise mit der Überlagerung „Grundwasser- und Gewässerschutz“. Im Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans wird die Fläche als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Die Fläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet und nur zu einem sehr geringen Teil innerhalb der Wasserschutzzone III der Sengbachtalsperre.
Flächennutzungsplan Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Wermelskirchen stellt das Plangebiet zurzeit als Fläche für die Landwirtschaft und zu einem sehr geringen Teil als Mischbaufläche dar. Es ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst rund 1,47 ha. Dabei werden insgesamt ca. 1,38 ha Fläche, die zurzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden, zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt. Hiervon sind ca. 0,18 ha bereits durch den Bebauungsplan „VB 58 Neuenhaus“ überplant und mit Wohngebäuden bebaut. Zusätzlich werden etwa 0,09 ha Mischbaufläche zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt.
Weiteres Vorgehen Der Vorhabenträger TenBrinke erbringt die erforderlichen Planungsleistungen in Zusammenarbeit mit Fachplanern und in Abstimmung mit der Stadt Wermelskirchen. Hierzu wurde bereits ein städtebaulicher Leistungsvertrag geschlossen.
Sobald die erforderlichen Gutachten und ein Planentwurf des Bebauungsplanes vorliegen, kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Der Planentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt bereits vor und ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Anlage/n: *Anlage gedruckt verkleinert auf DIN A4
Anlage 1: Geltungsbereich BP Nr. 97 Anlage 2: Geltungsbereich 57. FNP-Änd. Anlage 3: Planzeichnung 57. FNP-Änd.*
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