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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, den städtischen Stichweg im Bereich Neuenhaus – Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 6, Flurstücke 50, Teil aus 221 und Teil aus 222 in „Emil-Pfeiffer-Weg“ zu benennen und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
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