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Dem geänderten Antrag
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler, die weiterführende Schulen in unserer Stadt Wermelskirchen besuchen und auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit kindergeldberechtigt sind, umgehend nach Vollendung des 17. Lebensjahres der Schülerin bzw. des Schülers automatisch eine Bescheinigung über den Schulbesuch sowie das voraussichtliche Ende des Schulbesuchs ausgestellt und diese den Eltern übermittelt werden kann.“
wird einmütig bei 3 Enthaltungen (FDP) zugestimmt. |
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