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Herr Bilstein fragt an, die Entscheidung dieses Tagesordnungspunkts in den HUF und RAT im September 2022 zu vertagen. Herr Rehse stimmt dem zu, regt jedoch an, den Tagesordnungspunkt heute zumindest schon zu besprechen.
Daraufhin wird vor allem die beabsichtigte Neufassung von § 10 Abs. 2, von § 15 Abs. 3 und von § 17 diskutiert. Die Verwaltung wird mitteilen, inwieweit es sich um gesetzliche Vorgaben handelt, die zwingend umzusetzen sind.
Herr Schneider stellt den Antrag, über die Neufassung der Geschäftsordnung zusammen mit der Neufassung der Zuständigkeitsordnung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat im September 2022 zu beschließen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen. |
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